Bei Auditiven oder visuellen Wahrnehmungsstörungen werden beim Hörtest meist keine Einschränkungen festgestellt. Dennoch können bestimmte Laute nicht unterschieden werden oder nicht systematisiert werden. Einer Dyslalie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche liegt häufig eine auditive Wahrnehmungsstörung zugrunde.
Kinder lernen schreiben, indem sie das, was sie hören, in Buchstaben umwandeln. Kann ein Kind jedoch das Gehörte nicht richtig analysieren, weil es Schwierigkeiten hat, das Wort in die einzelnen Lautbestandteile zu zerlegen, oder die Laute voneinander zu unterscheiden, so funktioniert diese Übertragung von Lauten zu Buchstaben nicht. Ebenso entstehen Schwierigkeiten, wenn die visuelle Wahrnehmung beeinträchtigt ist; können die Buchstaben nicht voneinander unterschieden werden, so können sie nicht sicher den Lauten zugeordnet werden.
In der logopädischen Diagnostik werden die visuelle und die auditive Wahrnehmung getestet. Fallen in beiden oder in einem der Bereiche Defizite auf, so reden wir von einer Lese-Rechtschreibschwäche.
In der Therapie werden diese Wahrnehmungsbereiche je nach Bedarf gezielt gefördert.